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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. BUCHUNG:
Verwenden Sie für Ihre Buchung unserer Sportreisen unser Anmeldeformular und füllen Sie es bitte vollständig aus. Senden Sie es an Laufen und mehr...GbR , Lammstr. 11. 76133 Karlsruhe oder per Fax an 0721/945 44 78. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Laufen und mehr...GbR  zustande. Wir bestätigen Ihre Buchung per eMail.

2. ZAHLUNG:
Bitte zahlen Sie spätestens eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung 40% des Reisepreises an. Wird ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, so ist die Prämie mit der Anzahlung des Reisepreises fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert.
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie als "qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 8 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von Laufen und mehr...GbR  je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.

3. LEISTUNGEN & LEISTUNGSMÄNGEL:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unserer Produkte auf unserer Homepage sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich bei uns vor Ort anzuzeigen, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält Laufen und mehr...GbR  dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.

4. LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN:
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Laufen und mehr...GbR  nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördlichen Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren oder, der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preisänderung zu informieren. Eine Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

5. RÜCKTRITT:
5.1 Rücktritt durch den RV
Laufen und mehr...GbR  kann bei Nichterreichen einer im Katalog ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:

a) Laufen und mehr...GbR  ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

b) Der Rücktritt des RV muss spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.

c) Der Reiseteilnehmer erhält die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll erstattet.

Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Laufen und mehr...GbR  das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt Laufen und mehr...GbR  erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.

5.2 Rücktritt durch den Kunden
Bei Vertragsrücktritt, sowie bei Nichtantritt der Reise zahlen Sie an uns einen angemessenen Ersatz für unsere getroffenen Aufwendungen. Wir können unseren Ersatzanspruch gemäß nachfolgender Tabelle erheben:

I. Pauschalreisen
- bis 91 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- 90 Tage vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 100% des Reisepreises

Die Stornierung einer Reise sollte schriftlich erfolgen.

II. Eintrittskarten/Startgebühren
Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen können bei Stornierungen nur dann erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Startgebühren sind in der Regel personenbezogen und nicht erstattungsfähig (vermittelte Fremdleistungen).

6. UMBUCHUNG:
Ihre Umbuchungswünsche erfüllen wir gerne, sofern wir dies bewerkstelligen können. Unter Umständen fallen hierfür Kosten an, die wir Ihnen berechnen müssen.

7. HAFTUNG:
7.1. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder Laufen und mehr...GbR  für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2. Haftung bei Urlaubsaktivitäten
Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Gerate und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haften wir im Rahmen von Ziffer 11.1. nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

7.3. Haftung bei Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7.4. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Laufen und mehr...GbR  gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ihre Ansprüche müssen Sie gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns anmelden. Diese Anmeldung sollte schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. REISE-, DEVISEN- & ZOLLVORSCHRIFTEN
Laufen und mehr...GbR weist die Kunden auf alle wichtigen Reisevorschriften in den Reiseunterlagen hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Der Kunde hat selbst darauf zu achten , dass der Reisepass sowie sonstige
benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

10. Sonstiges
10.1. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfugung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

10.2 Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer an, dass wir (der Veranstalter) nicht für Schäden jeglicher Art zur Haftung herangezogen werden können, auch nicht bei den Transfers und der Teilnahme an den Einzelveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die Teilnehmerdaten gespeichert und zur Abwicklung der Veranstaltung genutzt werden, seine Angaben zur Anrede, Name, Vorname, Geburtsjahr und Verein und die Startnummer in elektronischen und Print-Medien veröffentlicht werden, die Anmeldung erst wirksam wird, wenn das Startgeld in voller Höhe gezahlt wurde, bei Nichtteilnahme oder Rücktrittserklärung der §5 dieser AGB gilt, der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die bei seiner Teilnahme aufgezeichneten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsansprüche vom Veranstalter genutzt werden dürfen.

Der Teilnehmer erklärt mit Vertragsabschluss, dass er für die Teilnahme an diesem Lauf die nötige Fitness hat, sich einer sportärztlichen Untersuchung unterzogen hat ,ihm ein bedenkenloser Start an einer Laufveranstaltung attestiert wurde und er von keiner Leichtathletik-Organisiation wegen Dopings oder anderer Regelverstöße am Veranstaltungstag gesperrt wurde oder ist.

11. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und uns gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.

12. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

13. VERANSTALTER
Laufen und mehr...GbR
Inh.: Cengiz Yilmaz
Lammstr. 11
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/151 05 951
Fax: 0721/945 44 78
eMail:
mailto@laufen-und-mehr.de

Stand Januar 2007 Druckfehler vorbehalten!

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